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Programm für Transparenz und Integrität

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Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen

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Festlegung Schülerbeiträge
Schulratsbeschluss Festlegung Schülerbei
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Einhebung Schülerbeiträge ab 2022-2023.p
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Organisation

Politisch-administrative Organe

In der Schule können die Schulführungskraft und der Schulrat als politisch-administrative Organe bezeichnet werden.

(laut Art. 13 des LG Nr. 12/2000, unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane)

  • Die Schulführungskraft sorgt für die einheitliche Führung der Schule und ist ihr gesetzlicher Vertreter. Sie ist zuständig für die Beziehungen zu den Gewerkschaften. Die Schulführungskraft ist die/der Vorgesetzte des Personals, das der autonomen Schule von Land und Gemeinden zugewiesen wird.
  • Die Schulführungskraft ergreift Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Bildungsprozesse und zur Optimierung der Rahmenbedingungen des Lernens; sie/er fördert das Zusammenwirken der kulturellen, beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Angebote am Schulort und in dessen Umfeld, die Ausübung des Rechts der Schüler und Schülerinnen auf Bildung, des Rechts auf Lehrfreiheit, die auch als Freiheit der Forschung und methodisch-didaktischen Innovation verstanden wird, und des primären Erziehungsrechts der Familien.
  • Unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane der Schule hat die Schulführungskraft autonome Leitungs- und Koordinierungsbefugnisse sowie die Aufgabe, die personellen Ressourcen bestmöglich einzusetzen. In Übereinstimmung mit dem Schulprogramm, den einschlägigen Vorschriften und den vom Kollektivvertrag festgelegten Grundsätzen und Kriterien weist die Schulführungskraft dem Schulpersonal die Dienstobliegenheiten zu.
  • Auf Grund der vom Schulrat beschlossenen allgemeinen Kriterien legt die Schulführungskraft den Dienstplan der Schule, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der vom Kollektivvertrag für das Schulpersonal vorgesehenen Arbeitszeit im Hinblick auf die Erfordernisse des Schulbetriebs und die Bedürfnisse der Ortsgemeinschaft fest.
  • Die Schulführungskraft organisiert die Tätigkeiten der Schule nach den Kriterien einer effizienten und wirksamen Bildung. Sie/Er ist verantwortlich für die erzielten Ergebnisse, die in Beachtung der Eigenart ihrer Aufgaben bewertet werden.
  • Die Schulführungskraft genehmigt die Verwendung von schulischen Räumlichkeiten für außerschulische Zwecke.

    (laut Art. 8 des LG Nr. 20/1995)

  • Die Schulführungskraft trifft Maßnahmen für die Verwaltung des Vermögens und über die Verwendung der Geldmittel.
  • Die Schulführungskraft führt die Beschlüsse des Schulrates durch.
  • Der Schulführungskraft können Aufgaben des Schulrates delegiert werden, außer Haushaltsvoranschlag und Jahresabschlussrechnung.
  • Die Schulführungskraft kann in Dringlichkeitsfällen auch Maßnahmen ohne Delegierung treffen, welche in der nächsten Schulratssitzung ratifiziert werden müssen.

Kompetenzen des Schulrates (laut LG Nr. 20/1995)

  • Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag und den Rechnungsabschluss.
  • Der Schulrat hat bei Wahrung der Zuständigkeiten des Lehrerkollegiums sowie der Klassenräte beschließende Befugnisse bezüglich der Organisation und Planung des Schulbetriebes und im besonderen nachstehende Aufgaben:
  • er bestimmt die Kriterien und Modalitäten hinsichtlich der Verwaltung des Vermögens sowie der Verwendung der Geldmittel für den Schulbetrieb,
  • er legt die Richtlinien für das Jahresprogramm des Eltern- und Schülerrates fest, beschließt auf deren Anträge hin und unter Berücksichtigung der finanziellen Verfügbarkeit das Arbeitsprogramm und nimmt die entsprechenden Berichte entgegen,
  • er genehmigt, nach Anhörung des Lehrerkollegiums, die Charta der schulischen Dienste aufgrund der Richtlinien, welche mit Dekret des Landeshauptmanns verabschiedet werden.
  • er bestimmt, nach Anhörung des Elternrates und des Schülerrates, aufgrund der verfügbaren Strukturen und Dienste, der sozialen und finanziellen Verhältnisse der Familien und jedenfalls unter Wahrung der Qualität des Unterrichts den Stundenplan, er bestimmt auch den Organisationsplan der schulergänzenden und schulbegleitenden Tätigkeiten,
  • er legt die allgemeinen Kriterien für die Ausarbeitung und Umsetzung des Erziehungsplanes der Schule fest und genehmigt den vom Lehrerkollegium vorgeschlagenen Erziehungsplan,
  • Der Schulrat setzt die Beiträge zu Lasten der Schülerinnen und Schüler fest, und zwar unter Berücksichtigung der von der Landesregierung festgelegten Kriterien für die einzelnen Arten und für das jeweilige Höchstausmaß.
  • Der Schulrat kann weitere Befugnisse an den Direktor delegieren.
  • Der Schulrat genehmigt Jahresprogramm des Schülerrates.
  • Der Schulrat beschließt und finanziert Vorschläge für die Elternarbeit und Elternfortbildung, direkte oder indirekte Wahlsystem und Wahlmodalitäten für Mitbestimmungsgremien,
  • Der Schulrat kann zusätzliche Schulversammlungen genehmigen.

    (laut LG Nr. 12/2000)

  • Der Schulrat erlässt allgemeine Richtlinien für die Erstellung des Schulprogramms und genehmigt das Schulprogramm.
  • Der Schulrat beschließt die Anpassungen des Schulkalender.
  • Der Schulrat beschließt die interne Schulordnung.
  • Der Schulrat genehmigt den Schulverbundsvertrag.
  • Der Schulrat beschließt allgemeine Kriterien für die Erstellung des Dienstplanes, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der Arbeitszeit für das Schulpersonal.

    (laut DLH Nr. 74/2001)

  • Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag.
  • Der Schulrat nimmt die notwendigen Änderungen im Haushalt vor.
  • Der Schulrat setzt die Höchstgrenze der Beträge für unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen fest.
  • Der Schulrat kann auf die Einhebung von Einnahmen verzichten.
  • Der Schulrat setzt die Höhe des Fonds für Ökonomatsdienst fest.
  • Der Schulrat kann die Schulführungskraft ermächtigen, über die Repräsentationsausgaben bis zu vier Prozent der ordentlichen Zuweisung zu verfügen.
  • Der Schulrat genehmigt die Jahresabschlussrechnung.
  • Der Schulrat entscheidet über folgende Angelegenheiten:
  • Annahme/Verzicht Legaten, Erbschaften, Schenkungen,
  • Gründung von Stiftungen,
  • Darlehen und Verträge mit mehrjähriger Laufzeit,
  • dingliche Rechte über Immobilien,
  • Beitritt zu Schulverbünden oder Konsortien,
  • wirtschaftliche Nutzung von geistigen Werken,
  • Teilnahme der Schulen an Initiativen, die Agenturen, Körperschaften, Universitäten, öffentliche oder private Subjekte mit einbeziehen.

 

Zu den Kompetenzen der Kollegialorgane:

Die Kollegialorgane der Schule garantieren die Effektivität der Autonomie der Schulen im Rahmen der Bestimmungen, die die Befugnisse und die Zusammensetzung der Organe regeln.

 

Kompetenzen des Lehrerkollegiums, des Klassenrates, des Elternrates und des Schülerrates

Zu den Kompetenzen dieser Kollegialorgane vgl. das Landesgesetz Nr. 20/1995 zu den Mitbestimmungsgremien der Schulen:

http://lexbrowser.provinz.bz.it/doc/de/lp-1995-20/landesgesetz_vom_18_oktober_1995_nr_20.aspx?view=1&a=1995&n=20&in=-

und das Landesgesetz Nr. 12/2000 zur Autonomie der Schulen:

http://lexbrowser.provinz.bz.it/doc/de/lp-2000-12/landesgesetz_vom_29_juni_2000_nr_12.aspx?view=1&a=2000&n=12&in=- 

Gliederung der Ämter

Beschreibung der Organisationsstruktur der Schule:

 

Der Schulsprengel Ritten hat seinen Sitz in Klobenstein und besteht aus sieben Schulstellen (sechs Grundschulen und einer Mittelschule). Das Personal gliedert sich in: eine Schulführungskraft, eine Direktorstellvertreterin, 90 Lehrpersonen, drei Mitarbeiterinnen für Integration, eine Schulsekretärin, vier Verwaltungsachbearbeiterinnen, 14 Schulwartinnen.

 

Der Schule stehen folgende Finanzmittel für die Verwaltung der Schule zur Verfügung: s. Bilanzen

 

Die autonome Schule ist Teil des Bildungssystems des Landes. Sie ist eine öffentliche Körperschaft mit Rechtspersönlichkeit und Autonomie in den Bereichen Didaktik, Organisation, Forschung, Schulentwicklung, Schulversuche, Verwaltung und Finanzen. Die Schule ist verantwortlich für die Festlegung und Verwirklichung des Bildungsangebotes.

 

Die Schulführungskraft ist die gesetzliche Vertreterin der autonomen Schule und die Vorgesetzte des Lehr- und des Verwaltungspersonals. Sie übt ihre Zuständigkeiten (siehe Bereich „politisch-administrative Organe“) unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane aus.

 

Die Kollegialorgane wirken unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen, die ihre Befugnisse und Zusammensetzung regeln (siehe Bereich „politisch-administrative Organe“), an der Gestaltung der Schule mit und garantieren die Effektivität der Autonomie der Schule.

 

Die Lehrpersonen sind für die Planung und Umsetzung der Lehr- und Lernprozesse verantwortlich.

 

Im Rahmen der einheitlichen Führung, die der Schulführungskraft zusteht, koordiniert die verantwortliche Sekretärin die Verwaltungs-, Buchhaltungs- und Hilfsdienste der Schule.

 

Das Schulpersonal, die Eltern, die Schülerinnen und Schüler beteiligen sich an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Autonomie und übernehmen dementsprechende Verantwortung.

 

Die Kollegialorgane der Schule garantieren die Effektivität der Autonomie der Schulen im Rahmen der Bestimmungen, die die Befugnisse und die Zusammensetzung der Organe regeln.

Telefon und elektronische Post

E-Mail: ssp.ritten@schule.suedtirol.it

PEC-Postfach : SSP.Ritten@pec.prov.pz.it

Telefon: 0471 356446 oder 0471 356142


Aufträge für Beratung und Mitarbeit


Personal

Führungskräfte

Schulführungskraft: Gertraud Schwienbacher

Gehalt: http://www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/fuehrungskraefte.asp

Organisatorische Positionen

Mit GvD Nr. 97/2016 aufgehoben.

Stellenplan

Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag

Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten

In Bearbeitung

An die Bediensteten erteilte und autorisierte Aufträge

In Bearbeitung

Kollektivvertragsverhandlungen

In Bearbeitung

Ergänzende Kollektivvertragsverhandlungen


Wettbewerbe

Für die Wettbewerbe des Verwaltungspersonals der Schule:

http://www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/wettbewerbe.asp

 

Für die Aufnahme des Lehrpersonals (Rangordnungen):

http://www.provinz.bz.it/schulamt/direktions-lehrpersonal/stellen-lehrpersonen.asp

 

Wettbewerbe für das Lehrpersonal und Wettbewerbe für Schulführungskräfte:

http://www.provinz.bz.it/schulamt/service/news.asp


Performance

Performance-Plan

Bericht zur Performance

Gesamtbetrag der Prämien

Daten zu den Prämien

Wohlbefinden am ARbeitsplatz

Mit GvD Nr. 97/2016 aufgehoben.


Verwaltungstätigkeiten und Verfahren

Daten zu den Verwaltungstätigkeiten

Mit GvD Nr. 97/2016 aufgehoben.

Verfahrensarten

Monitoring der Verfahrenszeiten

Mit GvD 25.05.2016 Nr. 97 aufgehoben.

Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen

Die Überprüfung der Daten von Ersatzerklärungen (Stichprobenkontrollen) und das Einholen der Daten von Amts wegen erfolgt durch schriftliche Anfrage (auch telematisch via Email) durch den Schulsprengel Ritten.Telematische Anfragen sind an folgende Emailadresse zu richten: ssp.ritten@schule.suedtirol.it

Verantwortlich für die Übermittlung der Daten ist die Schulsekretärin als Leiterin der Verwaltung.


Maßnahmen

Maßnahmen politische Organe

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2022
Beschlüsse Schulrat Juli - Dezember 2022
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2022
Beschlüsse Schulrat Jänner - Juni 2022.p
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2021
Beschlüsse Schulrat Juli - Dezember 2021
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2021
Beschlüsse Schulrat Jänner - Juni 2021.p
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Maßnahmen Führungskräfte

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2022
Dekrete Schulführungskraft Jänner - Juni
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2021
Dekrete Schulführungskraft Juli - Dezemb
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Dekrete Schulführungskraft Jänner - Juni
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Ausschreibungen und Verträge

Ökonomatsdienst

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Register Ökonomatsdienst 2021.pdf
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AOV-Programmierung

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Zweijahresprogramm 2022 - 2023-signed.pd
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Zweijahresprogramm 2021 - 2022.pdf
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Dreijahresprogramm 2020 - 2022.pdf
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Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen

Kriterien und Modalitäten

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Gewährungsakte

Trifft zur Zeit nicht zu.


Bilanzen

Haushaltsvoranschlag und Rechnungslegung

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Budget 2023.pdf
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Anhang 2022.pdf
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Plan zu den Indikatoren und Bilanzergebnissen

In Bearbeitung


Immobilien und Vermögensverwaltung

Immobilienvermögen

Das Schulgebäude befindet sich im Eigentum der Gemeinde Ritten.

Mieten

Für die Schule nicht zutreffend.


Kontrollen und Erhebungen zur Verwaltung

Keine Beanstandungen vorhanden.

Mitglieder des Kontrollorgans der Schule: Stephan Tschigg, Günter Sölva

 

 

Dekret Ernennung Kontrollorgan:

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Bestätigung der Erfüllung der Veröffentlichungspflichten
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D_11409_2022.pdf
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Dienste und Leistungen der Verwaltung

Beschreibung der Dienste (Dienstcharta) und Qualitätsstandards

Kosten

In Bearbeitung

Durchschnittliche Dauer für die Durchführung der Dienste und Leistungen

In der Regel werden Anträge spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Eingang erledigt; in dringenden Fällen erfolgt die Bearbeitung sofort.


Zahlungen der Verwaltung

Indikator zum Zahlungsverhalten der Verwaltung

2023

Zeitraum April - Juni: -17,82

Zeitraum Jänner - März: -16,87

Indikatoren 2015-2022

IBAN und elektronische Zahlungen

Bankverbindung: Raiffeisenkasse Ritten

IBAN: IT19X0818758740000001021926

Swift/BIC: CCRTIT2TRIT

Steuernummer: 80024900211


Weitere Inhalte

Bürgerzugang

Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem genannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können.

 

Zugangsvoraussetzungen:

Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten.