Allgemeinen Rechtsbestimmungen, die auf Landesebene den Schulbereich regeln:
http://www.provinz.bz.it/schulamt/schulrecht/rechtsbestimmungen.asp
Rundschreiben des Schulamtsleiters:
http://www.provinz.bz.it/schulamt/service/rundschreiben.asp
Verhaltenskodex:
In der Schule können die Schulführungskraft und der Schulrat als politisch-administrative Organe bezeichnet werden.
(laut Art. 13 des LG Nr. 12/2000, unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane)
(laut Art. 8 des LG Nr. 20/1995)
Kompetenzen des Schulrates (laut LG Nr. 20/1995)
(laut LG Nr. 12/2000)
(laut DLH Nr. 74/2001)
Zu den Kompetenzen der Kollegialorgane:
Die Kollegialorgane der Schule garantieren die Effektivität der Autonomie der Schulen im Rahmen der Bestimmungen, die die Befugnisse und die Zusammensetzung der Organe regeln.
Kompetenzen des Lehrerkollegiums, des Klassenrates, des Elternrates und des Schülerrates
Zu den Kompetenzen dieser Kollegialorgane vgl. das Landesgesetz Nr. 20/1995 zu den Mitbestimmungsgremien der Schulen:
und das Landesgesetz Nr. 12/2000 zur Autonomie der Schulen:
Beschreibung der Organisationsstruktur der Schule:
Der Schulsprengel Ritten hat seinen Sitz in Klobenstein und besteht aus sieben Schulstellen (sechs Grundschulen und einer Mittelschule). Das Personal gliedert sich in: eine Schulführungskraft, eine Direktorstellvertreterin, 90 Lehrpersonen, drei Mitarbeiterinnen für Integration, eine Schulsekretärin, vier Verwaltungsachbearbeiterinnen, 14 Schulwartinnen.
Der Schule stehen folgende Finanzmittel für die Verwaltung der Schule zur Verfügung: s. Bilanzen
Die autonome Schule ist Teil des Bildungssystems des Landes. Sie ist eine öffentliche Körperschaft mit Rechtspersönlichkeit und Autonomie in den Bereichen Didaktik, Organisation, Forschung, Schulentwicklung, Schulversuche, Verwaltung und Finanzen. Die Schule ist verantwortlich für die Festlegung und Verwirklichung des Bildungsangebotes.
Die Schulführungskraft ist die gesetzliche Vertreterin der autonomen Schule und die Vorgesetzte des Lehr- und des Verwaltungspersonals. Sie übt ihre Zuständigkeiten (siehe Bereich „politisch-administrative Organe“) unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane aus.
Die Kollegialorgane wirken unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen, die ihre Befugnisse und Zusammensetzung regeln (siehe Bereich „politisch-administrative Organe“), an der Gestaltung der Schule mit und garantieren die Effektivität der Autonomie der Schule.
Die Lehrpersonen sind für die Planung und Umsetzung der Lehr- und Lernprozesse verantwortlich.
Im Rahmen der einheitlichen Führung, die der Schulführungskraft zusteht, koordiniert die verantwortliche Sekretärin die Verwaltungs-, Buchhaltungs- und Hilfsdienste der Schule.
Das Schulpersonal, die Eltern, die Schülerinnen und Schüler beteiligen sich an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Autonomie und übernehmen dementsprechende Verantwortung.
Die Kollegialorgane der Schule garantieren die Effektivität der Autonomie der Schulen im Rahmen der Bestimmungen, die die Befugnisse und die Zusammensetzung der Organe regeln.
E-Mail: ssp.ritten@schule.suedtirol.it
PEC-Postfach : SSP.Ritten@pec.prov.pz.it
Telefon: 0471 356446 oder 0471 356142
Schulführungskraft: Gertraud Schwienbacher
Gehalt: http://www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/fuehrungskraefte.asp
Mit GvD Nr. 97/2016 aufgehoben.
In Bearbeitung
In Bearbeitung
In Bearbeitung
Für die Wettbewerbe des Verwaltungspersonals der Schule:
http://www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/wettbewerbe.asp
Für die Aufnahme des Lehrpersonals (Rangordnungen):
http://www.provinz.bz.it/schulamt/direktions-lehrpersonal/stellen-lehrpersonen.asp
Wettbewerbe für das Lehrpersonal und Wettbewerbe für Schulführungskräfte:
Mit GvD Nr. 97/2016 aufgehoben.
Mit GvD Nr. 97/2016 aufgehoben.
Mit GvD 25.05.2016 Nr. 97 aufgehoben.
Die Überprüfung der Daten von Ersatzerklärungen (Stichprobenkontrollen) und das Einholen der Daten von Amts wegen erfolgt durch schriftliche Anfrage (auch telematisch via Email) durch den Schulsprengel Ritten.Telematische Anfragen sind an folgende Emailadresse zu richten: ssp.ritten@schule.suedtirol.it
Verantwortlich für die Übermittlung der Daten ist die Schulsekretärin als Leiterin der Verwaltung.
Trifft zur Zeit nicht zu.
In Bearbeitung
Das Schulgebäude befindet sich im Eigentum der Gemeinde Ritten.
Für die Schule nicht zutreffend.
Keine Beanstandungen vorhanden.
Mitglieder des Kontrollorgans der Schule: Stephan Tschigg, Günter Sölva
Dekret Ernennung Kontrollorgan:
In Bearbeitung
In der Regel werden Anträge spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Eingang erledigt; in dringenden Fällen erfolgt die Bearbeitung sofort.
Zeitraum April - Juni: -17,82
Zeitraum Jänner - März: -16,87
Indikatoren 2015-2022
Zahlungen Verwaltung ab 2018
Bankverbindung: Raiffeisenkasse Ritten
IBAN: IT19X0818758740000001021926
Swift/BIC: CCRTIT2TRIT
Steuernummer: 80024900211
Bürgerzugang
Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem genannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können.
Zugangsvoraussetzungen:
Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten.
an Schultagen
Montag - Freitag von 07.30 bis 13.00 Uhr
Montag und Mittwoch von 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 14.00 - 17.00 Uhr
an unterrichtsfreien Tagen
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr