Gremien auf Schulebene

Schulrat

Die Aufgabe des Schulrates ist die allgemeine Organisation und Planung des Schulbetriebes bei Wahrung der Zuständigkeiten des Lehrerkollegiums und der Klassenräte. Er bestimmt das Stundenplanmodell für die Schüler*innen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (Fünftage- bzw. Sechstagewoche, Ganztagesschule, gleitende Eingangszeiten, alternierend freier Samstag, 20% Flexibilität) und passt den Schulkalender an örtliche Gegebenheiten an (Unterrichtskürzungen, freie Schultage, besondere Aktivitäten). Weiters genehmigt er den Haushaltsvoranschlag und die Jahresabschlussrechnung.

Mit beratender Funktion können auch Fachleute mit sozialen, psychopädagogischen und ärztlichen Aufgaben sowie Berufsberater im Bereich Schule an den Sitzungen des Schulrates teilnehmen.

 

Die/der Vorsitzende des Elternrates sowie die Vertreter*innen der Schule im Landesbeitrat der Eltern sind zu den Sitzungen des Schulrates einzuladen und können mit beratender Funktion daran teilnehmen. Weiters werden zu den Schulratssitzungen auch die Rechnungsrevisoren eingeladen.

Elternvertreterinnen

Braun Elke

Gampenrieder Matthias

Pichler Doris

Platter Kathrin

Prufunser Désirée

Steinmann Christine

 

Lehrervertreterinnen

Michela Bertamini

Barbara Holzhuber

Pergher Claudia

Auer Sandra

Ploner Veronika

Wöth Ursula

 

Von Rechts wegen

Martina Anna Moser

Christian Salchner


Elternrat

Der Elternrat ist ein Gremium mit dauerhafter Gültigkeit. Neu gewählte Elternvertreter*innen in den Klassenräten sind für drei Schuljahre im Amt, sofern ihre Kinder innerhalb derselben Schulstufe bleiben.

 Der Elternrat setzt sich aus allen gewählten Elternvertreter*innen des Schulsprengels zusammen. Aus seiner Mitte werden die Vorsitzende und ihre Stellvertreter*innen sowie die Delegierten im Landesbeirat der Eltern gewählt:

 - Elke Braun - Vorsitzender des Elternrates

 - Kathrin Platter - Delegierte im Landesbeirat der Eltern

 

Der Elternrat erarbeitet Vorschläge und Gutachten für die Planung und Organisation des Schulbetriebes, macht Vorschläge zur Elternarbeit und Elternfortbildung sowie für die Zusammenarbeit "Schule-Elternhaus" und kann sich zu sonstigen Angelegenheiten äußern, die bei Schulratssitzungen auf der Tagesordnung stehen. Er erarbeitet ein eigenes Jahresprogramm für Elternarbeit und Elternfortbildung und unterbreitet entsprechende Vorschläge, die vom Schulrat beschlossen und finanziert werden.

 

Die Tabelle der neugewählte Elternvertreter*innen finden Sie im Teil C des Dreijahresplanes.

Download
Informationsbroschüre des Landesbeirates der Eltern:
Wir Eltern in der Schule.pdf
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Klassenrat

Dem Klassenrat gehören alle Lehrpersonen einer Klasse, einschließlich Integrationslehrpersonen, Mitarbeiter für Integration und die Schulführungskraft an. Die Mitarbeiter für Integration nehmen an den Sitzungen des Klassenrates ohne Stimmrecht teil. Den Vorsitz führt die Schulführungskraft oder eine von ihr beauftragte Lehrperson der Klasse, meist der Klassenvorstand.

Weiters gehören dem Klassenrat auch zwei Elternvertreter*innen an, die an zwei Klassenratssitzungen teilnehmen bzw. selbst Klassenratssitzungen einberufen können.

Aufgaben des Klassenrates mit Elternvertreter*innen:

Der Klassenrat mit Elternvertreter*innen arbeitet Vorschläge zur Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit aus, fördert und vertieft Kontakte zwischen Lehrpersonen und Eltern, stellt das Schulprogramm sowie besondere Projekte den Eltern vor und macht Vorschläge zur Neueinführung von Schulbüchern und zur Auswahl von Lehrmitteln. Weiters ergreift er Disziplinarmaßnahmen gegen Schüler*innen laut Disziplinarordnung der Schule. Der Klassenrat ist laut Schülercharta für den Ausschluss aus der Schulgemeinschaft zuständig.

Aufgaben des Klassenrates ohne Elternvertreter*innen:

Der Klassenrat ohne Elternvertreter*innen erstellt in gemeinsamer Beratung den Jahresarbeits- und Erziehungsplan (Klassensituation, Ausgangslage, Erziehungsziele, Bewertungskriterien) und die individuelle Ausgangslage der Schüler*innen. Im Klassenrat erfolgt die Koordinierung der Lernziele und Methoden, es werden gezielte Fördermaßnahmen für Schüler*innen mit Lernrückstand oder Lernschwierigkeiten sowie für begabte Schüler*innen besprochen.

Der Klassenrat verfasst außerdem den individuellen Bildungsplan (IBP) der Integrationsschüler*innen und den persönlichen Lernplan (PLP) für die Schüler/innen mit Migrationshintergrund.

Der Klassenrat koordiniert die Unterrichtstätigkeit und die fächerübergreifende Zusammenarbeit.

Weiters ist der Klassenrat verantwortlich für den kontinuierlichen Austausch mit den Eltern, um Informationen über die Lernbedingungen einzuholen und um die Eltern regelmäßig über den Lern– und Erziehungsprozess zu informieren.

Die Klassenräte treffen sich durchschnittlich einmal im Monat, um die vordringlichen Ziele festzulegen, die Lernfortschritte der Schüler*innen festzustellen und entsprechende Fördermaßnahmen zu planen.

Die Beratung und Ergebnisse werden im Protokollbuch des Klassenrates bzw. in den persönlichen Registern der Lehrpersonen festgehalten.

Die Eltern haben das Recht, auf Anfrage in alle Amtschriften ihren Sohn/ihre Tochter betreffend Einsicht zu nehmen.

Bewertungskonferenzen:

An den Bewertungskonferenzen nehmen die Schulführungskraft und alle Lehrkräfte der Klasse teil. Es handelt sich um ein Kollegialorgan, das zwingend vollständig sein muss (collegium perfectum), d.h. die Beschlussfähigkeit ist nur dann gegeben, wenn alle Mitglieder anwesend sind.

Beschlüsse werden in der Mittelschule mit Stimmenmehrheit, in der Grundschule mit Stimmeneinheit gefasst. Ist ein Mitglied verhindert, muss es ersetzt werden, damit allfällige Beschlüsse gültig sind. Stimmenthaltungen sind nicht erlaubt. Mitarbeiter für Integration nehmen ohne Stimmrecht teil.

Fachgruppen

In den Fachgruppen findet die didaktische Planung auf Schulstellen- und Sprengelebene statt.

Die Fachgruppe erstellt die curriculare Planung, sowie facheigene Hilfsmittel zur Umsetzung der Lerneinheiten und zur Erreichung der damit verfolgten Lernziele. Sie vereinbart die Vorgehensweise und die Instrumente zur Überprüfung der erreichten Lernziele. Sie definiert die inhaltlichen Schwerpunkte des Faches und die Kriterien für eine möglichst objektive Bewertung und stimmt sie untereinander ab.

Die Fachgruppe macht Vorschläge für die Anschaffung geeigneter Lehrmittel, gibt Anregungen zur Lehrerfortbildung, macht Vorschläge für Projekte und unterrichtsbegleitende Veranstaltungen.

In den horizontalen Fachgruppen treffen sich Lehrpersonen derselben Klassenstufe, um vor allem didaktische Vorgangsweisen zu besprechen, sowie Unterrichtsmaterialien und Methoden auszutauschen. Die vertikalen Fachgruppen setzen sich aus Lehrpersonen der verschiedenen Klassenstufen zusammen. Dabei finden auch schulstufenübergreifende Treffen statt, um besonders die Übergänge gut zu begleiten.

Lehrerkollegium

Das Lehrerkollegium setzt sich aus allen Lehrpersonen zusammen, die an der Schule Dienst leisten. Den Vorsitz führt die Schulführungskraft. An den Sitzungen können auch die Mitarbeiter für Integration ohne Stimmrecht teilnehmen. Weiters können ebenso der/die Vorsitzende des Schulrates und des Elternrates ohne Stimmrecht eingeladen werden.

Aufgaben des Lehrerkollegiums:

 · fasst unter Beachtung der Lehrfreiheit Beschlüsse zur didaktischen Tätigkeit,

 · beschließt auf Vorschlag der Schulführungskraft den eigenen Jahrestätigkeitsplan,

 · bewertet periodisch den gesamten Ablauf der Unterrichtstätigkeit und schlägt Maßnahmen zur Verbesserung des Schulbetriebes vor,

 · trifft die Auswahl der Schulbücher und der Lehrmittel,

 · plant und beschließt Fortbildungsinitiativen,

 · arbeitet nach dem von der Schulführungskraft erlassenen allgemeinen Richtlinien und nach Anhören der Vorschläge der Elternräte oder

   Elternversammlungen den Entwurf für den Dreijahresplanes des Bildungsangebotes der Schule aus und legt ihn dem Schulrat vor,

 · legt im Rahmen der einschlägigen Bestimmungen die Modalitäten und Kriterien der Schülerbewertung fest.

 

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1 Bewertungsbeschluss 2020_2021-signed.p
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Schlichtungskommission

Die Schlichtungskommission wird aus mindestens zwei Elternvertreter*innen, je vorhandener Schulstufe, mindestens zwei Lehrervertreter*innen, je vorhandener Schulstufe und der Schulführungskraft zusammengesetzt. Den Vorsitz führt ein/e Elternvertreter*in.

Die Mitglieder der schulinternen Schlichtungskommission finden Sie im Teil C des Dreijahresplanes.

Die Schlichtungskommission wird einberufen, wenn Eltern gegen eine Disziplinarmaßnahme der Schule Einspruch erheben. Die verhängte Disziplinarmaßnahme kann im Einvernehmen zwischen den Parteien bestätigt, reduziert oder umgewandelt werden. Ist eine erfolgreiche Schlichtung nicht möglich, entscheidet die Schlichtungskommission.

Dienstbewertungskomitee

Das Dienstbewertungskomitee bewertet nach Anhören des Berichtes der Schulführungskraft den von den Lehrpersonen während der Probezeit geleisteten Dienst. Außerdem nimmt es eine Dienstbewertung immer dann vor, wenn die betroffene Lehrperson darum ersucht. Das Komitee bleibt drei Jahre im Amt. Ihm gehören drei Lehrpersonen als effektive Mitglieder und drei Lehrpersonen als Ersatzmitglieder an. Den Vorsitz führt die Schulführungskraft. Die Mitglieder des Komitees werden vom Lehrerkollegium aus seiner Mitte gewählt.

Gewählte Lehrer*innenvertretungen

Einheitliche Gewerkschaftsvertretung (EGV):

 Die EGV ist ein Vertrags- und Verhandlungspartner an der Schule. Sie kümmert sich um die Rechte der Lehrpersonen im Einklang mit dem Dreijahresplan der Schule. Die EGV legt mit der Schulführung in Verträgen Kriterien fest, welche den Einsatz des Personals in den jeweiligen Schulen unter Wahrung der kollektivvertraglich festgeschriebenen Rechte regelt.

Die Mitglieder der EGV finden Sie im Teil C des Dreijahresplanes.